Informationen zu
aktuellen Regelungen
18.03.2022
Liebe CZVS-Familie und Freunde,
wir möchten euch darüber informieren, welche Regelung von den aktuellen Covid-19 Regelungen bei uns gelten:
Mund-Nasen-Schutz:
Es gilt eine Maskenpflicht im ganzen Gebäude ab sechs Jahren.
Zwischen dem Alter von sechs bis 17 Jahren sind medizinischen Masken wie OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) oder respektive Masken der Normen KN95/N95 erlaubt.
Ab einem Alter von 18 Jahren sind nur FFP2 (DIN EN 149:2001) oder repsektive Masken der Normen KN95/N95 erlaubt.
Abstandsregelung:
Es gilt weiterhin die Abstandsregelungen von 1.5m, weshalb min. 2 Stühle Abstand zum nächsten Haushalt eingehalten werden muss.
Gmeindegesang:
Gemeindegesang ist erlaubt!
Kinderstunde & Jungschar
Kinderstunde und Jungschar finden weiterhin nach den Hygienebestimmungen statt.
Kontaktdaten:
Eine Anmeldung zu Gemeindeveranstaltungen ist NICHT nötig.
Bei den Gemeindeveranstaltungen müssen keine Daten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen mehr erfasst werden.
Kontaktregelung:
Für alle internen Gemeindeveranstaltungen, wie z.B. Gottesdienste, gilt weiterhin die 4G-Regel (Genesen, Geimpft, Getestet oder Gesund)!
Alle sind weiterhin willkommen!
Bei externen Gemeindeveranstaltungen gelten ab dem 20. März ’22 keine Kontaktbeschränkungen mehr!
Herzliche Segensgrüße,
das CZVS-Team